EINLADUNG zur Jahreshauptversammlung
Wir bitten um eine verbindliche Anmeldung zur Mitgliederversammlung.
Liebe Mitglieder*innen des Reit- und Fahrvereins Phöben e. V.,
hiermit laden wir euch gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung des Reit- und Fahrvereins Phöben e. V. frist- und formgerecht zur ordentlichen Jahreshauptversammlung 2026 ein.
Die Jahreshauptversammlung findet statt am
SONNTAG, den 08.03.2026, um 16:00 Uhr
im Casino der Reitanlage Pappelhof
Neue Straße 6
14542 Werder (Havel)
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ unseres Vereins. Wir bitten daher alle Mitglieder um zahlreiches Erscheinen, da wichtige Entscheidungen für die zukünftige Entwicklung des Vereins getroffen werden.
Tagesordnung
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der anwesenden Mitglieder durch die 1. Vorsitzende Yentl Rahimkhani Sagvand.
2. Feststellung der form- und fristgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
Prüfung, ob die Einladung satzungsgemäß erfolgt ist und ob die Mitgliederversammlung beschlussfähig ist.
3. Wahl eines Protokollführers / einer Protokollführerin
Wahl einer Person zur Führung des Protokolls über die Jahreshauptversammlung.
4. Berichte des Vorstandes und weiterer Funktionsträger
a. Bericht der 1. Vorsitzenden über das vergangene Geschäftsjahr
b. Bericht des 2. Vorsitzenden Mitgliederzahlen und Projekte
c. Bericht des Schatzmeisters über die finanzielle Lage des Vereins
• Einschließlich der Vorlage des Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr
d. Bericht der Kassenprüferin über die erfolgte Kassenprüfung
5. Entlastung des Vorstandes
Beschlussfassung über die Entlastung des amtierenden Vorstandes auf Grundlage der vorgelegten Berichte.
6. Neuwahlen des Vorstandes
Wahl der Vorstandsmitglieder für die kommende Amtszeit:
• 1. Vorsitz
• 2. Vorsitz
• Schatzmeister
• Schriftführer
7. Geplante Veranstaltungen und Arbeitsdienste
Vorstellung und Abstimmung über geplante Vereinsveranstaltungen sowie anstehende Arbeitsdienste im kommenden Jahr.
8. Anträge der Mitglieder
Behandlung fristgerecht eingereichter Anträge der Vereinsmitglieder.
9. Verschiedenes
Informationen und Wortmeldungen ohne Beschlussfassung.
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Gemäß § 10 der Satzung erfolgt die Einberufung der Mitgliederversammlung schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens vier Wochen vor dem Versammlungstermin.
Anträge zur Tagesordnung sind dem Vorstand schriftlich und mit Begründung spätestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin einzureichen.
Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder, die am Tage der Mitgliederversammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Bei minderjährigen Mitgliedern muss dem Vereinsvorstand spätestens zu Beginn der Versammlung eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
Wählbar in Vorstandsämter sind alle Vereinsmitglieder, die am Tage der Mitgliederversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen und eine konstruktive Mitgliederversammlung.
Mit herzlichen Grüßen
Der Vorstand
Reit- und Fahrverein Phöben e. V.
BITTE BEACHTEN :
Das Stimmrecht per Vollmacht übertragen
Grundsätzlich muss die Stimme persönlich abgegeben werden. Das Stimmrecht auf der Versammlung lässt sich übertragen.
Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und dem Vorstand vorgelegt werden.
Diese Angaben müssen in der Vollmacht enthalten sein:
- Ihre Kontaktangaben
- Die Kontaktangaben Ihres Bevollmächtigten
- Infos zur zeitlichen Gültigkeit
- Unterschrift des Vollmachtgebers
ANMELDUNG: