Die Ordentliche Jahreshauptversammlung 2025 wird am 16. Februar 2025, 16:00 Uhr im Casino des Pappelhof, Neue Strasse 6, 14542 Werder OT Phöben stattfinden.
Wir bitten um eine verbindliche Anmeldung zur Mitgliederversammlung.
Tagesordnungspunkte der ordentlichen Mitgliederversammlung:
1. Eröffnung und Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Yentl Rahimkhani Sagvand
2. Feststellung der form- und fristgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
3. Wahl eines Protokollführers für die Mitgliederversammlung
4. Feststellung der Tagesordnung
5. Berichte
6. Beschluss über Satzungsänderung*
7. Entlastung des Vorstandes
8. Neuwahlen des Vorstands
9. Vorlage eines Haushaltsplans für das kommende Jahr
10. Geplante Veranstaltungen und Arbeitsdienste
11. Anträge der Mitglieder
12. Verschiedenes
* Die überarbeitete Satzung des Reit- und Fahrverein Phöben e.V. werden wir MITTE JANUAR, fristgerecht auf dieser Seite veröffentlichen, sowie mit der Einladung per Mail an alle Vereinsmitglieder versenden.
Änderungen werden die folgenden Paragraphen betreffen:
§ 2 Zweck des Vereins
Zusatz:
„Der Reit- und Fahrverein Phöben e.V. verurteilt jede Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Er ist sich der besonderen Verantwortung gegenüber den betreuten Kindern und Jugendlichen bewusst. Der Verein verfügt über ein Präventionskonzept zum Kinderschutz und sorgt für die konsequente Umsetzung.“
Dieser Zusatz stellt klar, dass der Verein sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen einsetzt und Gewalt in jeder Form ablehnt. Es stärkt die ethischen und rechtlichen Standards des Vereins und unterstützt die Bemühungen um das Gütesiegel "Kinderschutz im Sport"
§ 4 Beitrag, Arbeitsdienst, Ordnungsmaßnahmen
Zusatz: Ordnungsmaßnahmen:
Ausschlussverfahren
Wichtige Gründe für den Vereinsausschluss sind:
1. Vereinsschädigendes Verhalten
2. Grobe Verstöße gegen die Satzung
3. Verstöße gegen die Grundsätze des Tierschutzes, insbesondere die verhaltens- und tierschutzgerechte Pferdeausbildung
4. Verstöße gegen das Präventionskonzept Kinderschutz des Reit- und Fahrvereins Phöben e.V.
Der Ausschluss kann im Vorstand ausschließlich einstimmig beschlossen werden.
Dieser Zusatz erweitert die Satzung um klare Ausschlussgründe, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung des Präventionskonzepts Kinderschutz. Gleichzeitig sichert die Einstimmigkeitsregel eine sorgfältige Prüfung und Konsens im Vorstand.
BITTE BEACHTEN :
Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder, die am Tage der Vereinsversammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben. Von Minderjährigen muss dem Vereinsvorstand eine Woche vor Versammlungsbeginn jeweils eine entsprechende Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Wählbar sind alle Vereinsmitglieder, die am Tage der Vereinsversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Das Stimmrecht per Vollmacht übertragen
Grundsätzlich muss die Stimme persönlich abgegeben werden. Das Stimmrecht auf der Versammlung lässt sich übertragen.
Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und dem Vorstand eine Woche vor Versammlungsbeginn vorgelegt werden.
Diese Angaben müssen in der Vollmacht enthalten sein:
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Kinderschutzbeauftragte(r) gesucht
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung sucht der Verein ein engagiertes Mitglied, das die Position des Kinderschutzbeauftragten übernehmen möchte. Diese wichtige Rolle dient dazu, die Einhaltung von Kinderschutzrichtlinien im Verein sicherzustellen und das Gütesiegel "Kinderschutz im Sport" zu erhalten.
Weitere INFOS erhaltet Ihr von unseren Vorstandsmitgliedern.
Interessierte Mitglieder werden gebeten, sich vorab oder während der Mitgliederversammlung zu melden.
ANMELDUNG: